Neue gesetzliche Vorschrift ab 1.August: die Button-Lösung

Selbstverständlich begrüße ich die Initiative des Gesetzgebers, den Verbraucher vor Betrug und Täuschung durch fragwürdige Geschäftspraktiken, wie Abo-Fallen, zu schützen. Denn aus diesem Grund hat er zum 01.08.2012 neue gesetzliche Vorgaben für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen im Internet erlassen. Im Rahmen dieser Vorgaben wird allgemein von der „Button-Lösung“ gesprochen. Dem Verbraucher soll mit Hilfe dessen klar gezeigt werden, dass er ein rechtverbindliches und kostenpflichtiges Geschäftsverhältnis eingeht.

Wie gesagt, ist der Ansatz aus meiner Sicht, letzendlich auch zum Schutz von ehrlichen Händlern und Dienstleistern, durchaus sinnvoll. Was der Gesetzgeber sich in der Praxis hat einfallen lassen, öffnet allerdings Abmahnern wieder Haus und Hof, ist schwammig formuliert und wird bei Online-Händlern kosten verursachen und eventuell den Endverbraucher nur zusätzlich verwirren. Denn nicht nur für Abos gelten die neuen Vorschriften. Auch der einmalige Handel mit Waren und Dienstleistungen im Internet erfordert die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften, die weit über die Neubeschriftung eines Buttons hinausgehen.

In meinen Augen hätte es völlig ausgereicht, wenn nur Abo-Angebote gesetzlich neu geregelt worden wären. Für den einmaligen Handel mit Waren und Dienstleitungen in Online-Shops ist die Bestellbestätigungsseiten den Kunden in Aufbau und Inhalt vertraut und meiner Meinung nach ausreichend gesetzlich geregelt gewesen. Durch die Neuregelung müssen die Shopbetreiber die Seite umbauen und die Elemente erweitern bzw. verschieben.

Ein Großteil der Änderungen und erforderlichen Informationen sind zumindest eindeutig bestimmt, wie der namensgebende Bestell-„Button“. Die Details können übrigens in diesem White Paper von Trusted Shops zusammengefasst und kommentiert nachgelesen werden. Auf diese möchte ich an dieser Stelle nicht weiter eingehen.

Allerdings gibt es auch weniger konkrete Vorgaben, die bei Anwälten, Agenturen und Shopbetreibern doch einige Fragen über Ausgestaltung und Umfang aufwerfen. Ab 01.08.2012 sind nämlich neben dem Produktnamen auch „wesentliche Merkmale“ des Produktes, welches der Kunde erwerben möchte, auf der Bestellbestätigungsseite aufzuführen. Was der Gesetzgeber aber als „wesentliche Merkmale“ sieht, bleibt dabei im Dunkeln. Es wird ebenfalls unter der Fachleuten diskutiert, ob nur ein „Anreißer“ in Kombination mit einem Link auf das Produkt genügt oder ob die gesamten Merkmale aufgeführt werden müssen. In diesem Fall kommt man nämlich wieder mit einer anderen neuen Vorgab in Konflikt, da die Produktübersicht und der Button übersichtlich und nicht räumlich voneinander getrennt dargestellt werden muss, was bei Merkmale über mehrere Zeilen auf kleinen Bildschirm recht schwierig werden könnte.

Auch über Sinn und Zweck dieser Angaben lässt sich streiten, denn letzendlich genießt der Verbraucher ja bereits umfangreiche Rückgabe- und Widerrufsrechte (über die er ja auch umfassend aufgeklärt werden muss). Sollte also ein Kunde versehentlich oder auf Grund falscher oder unvollständiger Produktangaben etwas falsches bestellen, so kann er den Artikel in den meisten Fällen problemlos wieder zurück schicken.

Alles in allem macht diese ganze Button-Lösung auf mich den Eindruck dass sie „gut gemeint“ aber nicht „gut gemacht“ ist. Gespannt darf man sein, wann die ersten Abmahnungen versendet werden und wie die Gerichte entscheiden, wie das Gesetz zu interpretieren ist. Shopbetreiber sollten sich ge­nau­es­tens informieren, wie ihr Shop in Abhängigkeit vom eigenen Produktportfolio anzupassen ist und bei Änderungen möglichst zeitnah ihren Dienstleister kontaktieren. Es ist davon auszugehen, dass nahezu alle Händler bis Ende Juli die neuen Vorgaben für ihren Shop umsetzen lassen müssen um weitestgehend sicher vor Abmahnungen zu sein. Deshalb kann es auf Seiten der Programmierer zu Kapazitätsengpässe kommen.

Ersten Kommentar schreiben

Antworten

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.